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Fahrzeuge und Anhänger die in Karnevalszügen oder bei anderen Brauchtumsveranstaltungen eingesetzt werden müssen ldt. den Vorgaben des Regierungspräsidiums bestimmte Auflagen erfüllen um eine Zulassung zur Teilnahme zu erhalten. In einfachen Worten bedeutet das folgendes: 1. Alle Fahrzeuge und Zugmaschinen müssen eine Straßenzulassung vorweisen, 2. Alle Anhänger die keine Straßenzulassung vorweisen können müssen vom TÜV abgenommen werden, Die genauen Bestimmungen können hier heruntergeladen werden
1. Für die Veranstaltungen in der Stadt Overath verlangt die Polizei für jedes Fahrzeug mit Anhänger |
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Das Thema Alkohol im Karnevalszug wir immer heftiger, auch in den Medien diskutiert. Wir wollen alle einen schönen Karnevalszug und es macht sicherlich keinen Spaß wenn sich die Zuschauer Denn Feiern und Tanzen ist schöner als Torkeln !! |